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stillschweigende Genehmigung

См. также в других словарях:

  • Schweigen (Recht) — Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet weder „Ja“ noch „Nein“, weder Zustimmung noch Ablehnung zu einem Rechtsgeschäft, sondern gar nichts. Es ist grundsätzlich keine Willenserklärung. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten des Schweigens 2.1… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehe — (vom althochdeutschen ewa, eha, ea, e, d.i. Gesetz), 1) im weiteren Sinne früher jede Verbindlichkeit, daher Ehehasten, aus besonderer [494] Verbindlichkeiten stammende Hindernisse; 2) (Matrimonium), die durch Liebe bedingte gesetzmäßige… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Tacĭtus consesnsus — (lat.), stillschweigende Genehmigung …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Konkludentes Handeln — (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“) (auch schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung oder konkludente Handlung) liegt im Rechtsverkehr vor, wenn jemand seinen Willen stillschweigend zum Ausdruck bringt und der… …   Deutsch Wikipedia

  • Lastschrift — Eine Lastschrift ist im Bankwesen ein Zahlungsvorgang des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Dieser Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst (so genannte „Pull“ Zahlung), indem das Konto des Zahlungspflichtigen mit einem Zahlungsbetrag… …   Deutsch Wikipedia

  • Rapacki-Plan — Adam Rapacki, Autor des nach ihm benannten Rapacki Plans Als Rapacki Plan (sprich: Rapatz ki ) wird der vom polnischen Außenminister Adam Rapacki am 2. Oktober 1957 der UN Vollversammlung präsentierte Plan einer begrenzten Demilitarisierung in… …   Deutsch Wikipedia

  • Rapackiplan — Adam Rapacki, Autor des nach ihm benannten Rapacki Plans Als Rapacki Plan wird der vom polnischen Außenminister Adam Rapacki am 2. Oktober 1957 der UN Vollversammlung präsentierte Plan einer begrenzten Demilitarisierung in Mitteleuropa bezeichnet …   Deutsch Wikipedia

  • Consul — (lat., d. i. Rathgeber, Berather), 1) (röm. Ant.), Amtsname der, nach Abschaffung der lebenslänglichen Monarchie, 510 v. Chr., jährlich gewählten zwei obersten Magistratspersonen in Rom. Anfangs hießen sie Prätoren. Wählbar zu diesem Amte,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Genehmigen — Genehmigen, 1) so v.w. billigen, einwilligen; daher Genehmigung (Ratihabitio), die nachfolgend erklärte stillschweigende od. ausdrückliche Einwilligung von Seiten des Geschäftsherrn zu einem von einem andern ohne besondern Auftrag verrichteten… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hypothek — (v. gr., Pignus, Pfand , Unterpfandsrecht), dasjenige dingliche Recht, welches einem Gläubiger an einer fremden Sache zur Sicherung einer Forderung dahin eingeräumt ist, daß er die verpfändete Sache (das Pfand, auch selbst H. genannt)… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Fabrikordnung — (Fabrik und Werkstattordnung, Arbeitsordnung), die innerhalb des Rahmens der Gesetzgebung für eine gewerbliche Unternehmung (Fabrik) getroffene allgemeine Ordnung, durch die das Arbeitsverhältnis geregelt, Rechte und Verbindlichkeiten der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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